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Titel- und Urheberangaben Unterricht, oder Maassregeln und Anmerkungen : nach welchen die zubennenden Urbarialkommissarien die Urbarien auf all jenen Herrschaften und Güthern einrichten werden, wo binnen sechs Monaten, von dem Tage angefangen, als diese Maassregeln publiciret worden sind, die Obrigkeiten, und Unterthanen sich nicht selbst und freywillig mit einander verstanden, und die Urbaria unter sich gemeinschaftlich errichtet, und unter beyderseitiger Fertigung bey dem königl. Kreisamte zur weiteren Beförderung an das königl. Landes-Gubernium übergeben haben werden
Erscheinungsort
Verlag/Drucker
Erscheinungsdatum
[S.l.]
[s.n.]
[nach 1773]
Physische Beschreibung [24] Seiten
33 cm (2°)
Allgemeine Anmerkung
© 2021- Stiftung Bibliothek Werner Oechslin
Nur Kopft.
 
Kopf- und Schlussvignette
 
Erscheinungszeitraum nach den Jahresangaben im Text (vgl. Bl. A₂b, E₂a und F₁a)
 
Anmerkung zum vorliegenden Exemplar
© 2021- Stiftung Bibliothek Werner Oechslin
Ohne Einband, geblockt
Ausriss am oberen Rand von Bl. A₁ und A₂ (mit Textverlust), Randläsuren, braunfleckig und wasserrandig
Zusammen mit 26 weiteren Verordnungen in mod. Kassette mit goldgepr. Rückentitel: "Böhmen Edikte, Zirkulare etc. (Konvolut 1731-1849)"
Signatur Exemplar U09i In moderner Kassette
Sachschlagwort AMTLICHE UND HALBAMTLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN (DOKUMENTENTYP)
FINANZVERWALTUNG/STEUERN, ABGABEN (ÖFFENTLICHE VERWALTUNG)
RICHTLINIEN + EMPFEHLUNGEN + VORSCHRIFTEN (NORMEN)
SKLAVEREI + LEIBEIGENSCHAFT
ÖSTERREICH-UNGARN + DONAUMONARCHIE (EUROPA)
ČECHY, BÖHMEN (TSCHECHISCHE REPUBLIK)
ID 010192502


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